Der Deutsche Fußball-Bund sieht durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigt, dass Herr Amerell aus verbandsrechtlicher Sicht seine Amtspflichten verletzt hat und ein Rücktritt unumgänglich war.
Die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen Michael Kempter und drei weitere Schiedsrichter wegen übler Nachrede sowie die Abweisung der Anzeigen von Herrn Amerell zeigen, dass die Staatsanwaltschaft die Aussagen der Schiedsrichter bezüglich ihres Verhältnisses zu Herrn Amerell als glaubhaft bewertet.
Der DFB war nach Anhörung der vier Schiedsrichter im Februar zu der selben Grundeinschätzung gekommen. Zwischen den Unparteiischen und ihrem Schiedsrichter-Obmann hat eine Nähe bestanden, die mit den Pflichten des Obmannes nicht vereinbar ist.
Eine strafrechtliche Bewertung des Falles war und ist nicht Sache des DFB.
Weitere News - Erste Urteile wegen Wettmanipulationen:
Das DFB-Sportgericht hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses Mitte vergangener Woche den ehemaligen Spieler des Regionalligisten SC Verl, Tim Hagedorn, wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Sperre von sechs Monaten verurteilt, da er den Anschein einer Manipulationszusage gegenüber seinem damaligen Mitspieler Patrick Neumann erweckt hatte.
Da die Zeit seiner Suspendierung auf das Strafmaß angerechnet wurde, ist Hagedorn in der kommenden Saison wieder spielberechtigt. Das gegen den Spieler Neumann eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde ausgesetzt, da er zur Zeit keinem Verein im Bereich des DFB angehört. Es wird fortgesetzt, sobald er wieder Mitglied eines Vereins wird.
Des Weiteren verurteilte das DFB-Sportgericht drei Juniorenspieler wegen Manipulationsverabredungen zu Sperren von sechs, acht und vierzehn Monaten. Tatsächliche Manipulationshandlungen konnten den Spielern, die aufgrund des Persönlichkeitsschutzes vom DFB öffentlich nicht namentlich genannt werden, nicht nachgewiesen werden.
Darüber hinaus hat der DFB-Kontrollausschuss in den vergangenen Monaten zahlreiche Vernehmungen von weiteren beschuldigten Spielern und Zeugen durchgeführt. Der Abschluss dieser Verfahren hängt jedoch unter anderem von den weiteren Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Bochum ab.
Der DFB war nach Anhörung der vier Schiedsrichter im Februar zu der selben Grundeinschätzung gekommen. Zwischen den Unparteiischen und ihrem Schiedsrichter-Obmann hat eine Nähe bestanden, die mit den Pflichten des Obmannes nicht vereinbar ist.
Eine strafrechtliche Bewertung des Falles war und ist nicht Sache des DFB.
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Da die Zeit seiner Suspendierung auf das Strafmaß angerechnet wurde, ist Hagedorn in der kommenden Saison wieder spielberechtigt. Das gegen den Spieler Neumann eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde ausgesetzt, da er zur Zeit keinem Verein im Bereich des DFB angehört. Es wird fortgesetzt, sobald er wieder Mitglied eines Vereins wird.
Des Weiteren verurteilte das DFB-Sportgericht drei Juniorenspieler wegen Manipulationsverabredungen zu Sperren von sechs, acht und vierzehn Monaten. Tatsächliche Manipulationshandlungen konnten den Spielern, die aufgrund des Persönlichkeitsschutzes vom DFB öffentlich nicht namentlich genannt werden, nicht nachgewiesen werden.
Darüber hinaus hat der DFB-Kontrollausschuss in den vergangenen Monaten zahlreiche Vernehmungen von weiteren beschuldigten Spielern und Zeugen durchgeführt. Der Abschluss dieser Verfahren hängt jedoch unter anderem von den weiteren Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Bochum ab.
