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Profiklubs einigen sich auf Vorgehen für mögliche Fan-Rückkehr in die Stadien

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga DFL haben die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga am Dienstag über das einheitliche Vorgehen in Zusammenhang mit einer möglichen Rückkehr von Stadionbesuchern beraten – sofern eine solche vor dem Hintergrund der Auswirkungen und des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie in der Saison 2020/21 umsetzbar sein wird. Als Basis sollen unverändert standort-individuelle Konzepte der Clubs im Sinne eines größtmöglichen Infektionsschutzes dienen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort freigegeben werden müssen. Mit Blick auf ein zentrales Vorgehen bei bestimmten Aspekten hat die DFL-Mitgliederversammlung nach intensiven Diskussionen folgende Beschlüsse gefasst:

Auswärts-Kontingente

Die DFL und ihre Klubs bekennen sich ausdrücklich zum auch statuarisch fixierten Gästekarten-Kontingent. Es steht außer Frage, dass Auswärtsfahrten von Fans einen wichtigen Bestandteil der deutschen Fußballkultur ausmachen, den es grundsätzlich zu erhalten gilt. Die Profiklubs werden, sofern eine Wiederzulassung von Stadionbesuchern im entsprechenden Zeitraum möglich sein wird, dennoch bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga bis Jahresende auf Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften verzichten. Der entsprechende Passus der Spielordnung, nach dem einem Gastverein grundsätzlich ein Ticket-Kontingent im Umfang von mindestens zehn Prozent der jeweiligen Stadionkapazität zusteht, wird entsprechend angepasst. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, das bundesweite Reiseaufkommen von Fans – teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln – zu reduzieren und dadurch das potenzielle Infektionsrisiko zu verringern.

Stehplätze

Ebenfalls auf freiwilliger Basis planen die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga für den Fall der Wiederzulassung von Zuschauern in den Stadien, ihre Heimspiele bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchzuführen, um die schrittweise Anpassung der spieltagsbezogenen Abläufe an gänzlich neue Anforderungen im Zuschauerbereich zu ermöglichen und auf diesem Wege die Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards in den Stadien zu erleichtern. Vollkommen unberührt von den heutigen Beschlüssen ist auch das grundsätzliche Bekenntnis der DFL und ihrer Klubs zum Erhalt von Stehplätzen im Sinne der Fußball- und Fankultur in Deutschland.

Alkoholausschank

Sollte die Durchführung von Spielen unter Anwesenheit von Stadionbesuchern möglich sein, verzichten die Klubs bis zum 31. Oktober darauf, bei ihren Heimspielen Alkohol auszuschenken. In der DFL-Spielordnung ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich festgehalten, dass der Ausschank von alkoholischen Getränken bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga nur mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Behörden möglich ist. Die Klubs haben diesbezüglich eine Selbstverpflichtung beschlossen, eine entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Oktober gar nicht erst zu beantragen.

Nachverfolgung von Infektionsketten

Die Profiklubs verpflichten sich, bei ihren Spielen sicherzustellen, dass im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten möglicher und eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können. Die genaue Ausgestaltung der zunächst für dieses Kalenderjahr vereinbarten Regelung liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der einzelnen Klubs, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten aufzunehmen haben.

 

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