Es ist der neue Weg, den Zuschauer im hochtechnisierten Zeitalter zu erreichen: LED-Werbebanden, die im Ausland bereits seit Jahren die Stadien schmücken. Dort scheinen die - ehemals als Sensation gefeierten - herkömmlichen Drehbanden nahezu ausgestorben.
In Deutschland aber tauchten die neuen Werbeträger bis zur Rückrunde 2007/2008 lediglich vereinzelt in den für die TV-Kameras nicht sichtbaren Bereichen auf. Vereinzelte Testläufe sichtbarer Werbung im Fernsehen gab es kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres.
Vorreiter hierbei war der FC Bayern, der bei Heimspielen erstmals die neue Technologie präsentierte. Das Besondere daran war, dass die DFL damit einen Testlauf bis zum Saisonende einläutete, um vor allem bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu kontrollieren, welchen Einfluss die LED-Banden auf den Zuschauer ausüben.
Laut einer Untersuchung eines Telekommunikationsunternehmens aus Großbritannien, wo die leuchtenden Werbedioden bereits seit Jahren zum Usus gehören, beträgt die Aufmerksamkeit der Zuschauer bei LED-Banden das Achtfache gegenüber den konventionellen Drehbanden. Eine ausgezeichnete Nachricht für Unternehmen, die bekanntlich stets um eine höhere Wahrnehmung ihrer Werbebotschaften bemüht sind.
Auch in Deutschland wurden erste Grundlagenstudien angefertigt, die erste Anzeichen gaben, dass die Erinnerungs- und damit auch die Werbefähigkeit durch die neue Art der Werbung zunimmt und beim Zuschauer mehr Interesse hervorruft. Nach der halbjährigen Testphase ließ die DFL die LED-Webebanden zur Saison 2008/2009 endgültig zu - jedoch nur unter Einhaltung der strengen Rahmenbedingungen für die Technik- und Bespielungsrichtlinien.
Auszüge aus den DFL-Bespielungsrichtlinien:
Inhalte:
Vorreiter hierbei war der FC Bayern, der bei Heimspielen erstmals die neue Technologie präsentierte. Das Besondere daran war, dass die DFL damit einen Testlauf bis zum Saisonende einläutete, um vor allem bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu kontrollieren, welchen Einfluss die LED-Banden auf den Zuschauer ausüben.
Laut einer Untersuchung eines Telekommunikationsunternehmens aus Großbritannien, wo die leuchtenden Werbedioden bereits seit Jahren zum Usus gehören, beträgt die Aufmerksamkeit der Zuschauer bei LED-Banden das Achtfache gegenüber den konventionellen Drehbanden. Eine ausgezeichnete Nachricht für Unternehmen, die bekanntlich stets um eine höhere Wahrnehmung ihrer Werbebotschaften bemüht sind.
Auch in Deutschland wurden erste Grundlagenstudien angefertigt, die erste Anzeichen gaben, dass die Erinnerungs- und damit auch die Werbefähigkeit durch die neue Art der Werbung zunimmt und beim Zuschauer mehr Interesse hervorruft. Nach der halbjährigen Testphase ließ die DFL die LED-Webebanden zur Saison 2008/2009 endgültig zu - jedoch nur unter Einhaltung der strengen Rahmenbedingungen für die Technik- und Bespielungsrichtlinien.
Auszüge aus den DFL-Bespielungsrichtlinien:
Inhalte:
- Während des Spiels sind keine spielbezogenen Kommentare erlaubt.
- Während des Spiels ist das Abspielen von Video-/TV- Material (z.B. Spielszenen, Werbespots etc.) nicht gestattet.
- Die horizontale Bewegungsrichtung einer Werbesequenz ist stets einheitlich von rechts nach links.
- Horizontale und/oder vertikale Richtungswechsel innerhalb einer Werbesequenz sind ausgeschlossen.
- Beim Wechseln der Werbesequenz sind ausschließlich vertikale (analog zur Drehbande), oder horizontale Bewegungen sowie Ein-/Ausblendeffekte zulässig. Dabei ist ein „harmonischer“ und „ruckfreier“ Wechsel sicherzustellen.
- Innerhalb einer Werbesequenz sind nur lineare Bewegungen erlaubt (d.h. gleichförmige Bewegung mit konstanter Geschwindigkeit).
- Die horizontale Bewegungsgeschwindigkeit darf maximal 1,5 Meter pro Sekunde betragen. Die Veränderung der Bewegungsgeschwindigkeit innerhalb einer Werbesequenz ist nicht gestattet.
- Die vertikale Bewegungsgeschwindigkeit darf maximal 0,5 Meter pro Sekunde betragen. Die Veränderung der Bewegungsgeschwindigkeit innerhalb einer Werbesequenz ist nicht gestattet.
- Wellenförmige, gleichmäßige und harmonische Bewegungen sind zulässig. Allerdings darf die Bewegung das Bandenbild nicht verlassen und muss demnach stets vollumfänglich erkennbar sein, es sei denn, es betrifft den unmittelbaren Anfang einer Werbesequenz bzw. das unmittelbare Ende einer Werbesequenz.
