Besondere Zeiten, bedürfen besonderer Regelungen – so scheint es. Denn die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland ermöglicht dem bayerischen Einzelhandel ganz neue und unerwartete Perspektiven: Das Ladenschlussgesetz wird während der WM aufgehoben.
Im ganzen Freistaat sollen die Geschäfte vom 9. Juni bis 9. Juli nach eigenem Ermessen öffnen dürfen, teilte die Bayerische Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mit. Demnach können die Ladenbesitzer selbst entscheiden, was sie öffnen und wann geschlossen ist. Ausgenommen von dieser bislang beispiellosen Regelung sind lediglich Sonn- und Feiertage.
In den beiden WM-Städten München und Nürnberg soll aber auch der Feiertagsschutz gelockert werden. Hier dürfen die Geschäfte an gewöhnlichen Sonntagen ab 12.00 Uhr und an Fronleichnam ab 14.00 Uhr öffnen – allerdings nur, wenn an diesen Tagen auch ein WM-Spiel stattfindet, was in München einmal der Fall sein wird.
Wie lange die Geschäfte in den einzelnen Städten und Gemeinden ihre Waren verkaufen dürfen, überlässt die Staatsregierung letztlich den Kommunen. Man habe die verschiedenen Interessen sorgfältig abgewogen, sagte Sozialministerin Christa Stewens. „Bayern präsentiert sich als gastfreundliches Land und gleichzeitig wahren wir die Interessen der Kirchen und der Familien an Sonn- und Feiertagen“, so Stewens.
In den beiden WM-Städten München und Nürnberg soll aber auch der Feiertagsschutz gelockert werden. Hier dürfen die Geschäfte an gewöhnlichen Sonntagen ab 12.00 Uhr und an Fronleichnam ab 14.00 Uhr öffnen – allerdings nur, wenn an diesen Tagen auch ein WM-Spiel stattfindet, was in München einmal der Fall sein wird.
Wie lange die Geschäfte in den einzelnen Städten und Gemeinden ihre Waren verkaufen dürfen, überlässt die Staatsregierung letztlich den Kommunen. Man habe die verschiedenen Interessen sorgfältig abgewogen, sagte Sozialministerin Christa Stewens. „Bayern präsentiert sich als gastfreundliches Land und gleichzeitig wahren wir die Interessen der Kirchen und der Familien an Sonn- und Feiertagen“, so Stewens.
